Allgemeines Die nachfolgenden Bedingungen werden durch
Erteilung eines Auftrages vom (Käufer) verbindlich anerkannt. Geänderte
Bedingungen sind nur dann bindend, wenn sie von uns ausdrücklich
schriftlich bestätigt wurden. Stillschweigen unsererseits gegenüber den
Bedingungen des Bestellers gilt in keinem Fall als Anerkennung oder
Zustimmung. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen
Auftragsbestätigung durch uns zustande. Bei Sofortlieferungen oder
Lieferungen von geringem Wert gilt die Rechnung gleichzeitig als
Auftragsbestätigung.
Angebote Die in den Angeboten von
uns genannten Preise, Zahlungsbedingungen und Lieferfristen sind
freibleibend. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wird. Auch bei verbindlichen Verträgen behalten wir uns
geringfügige Änderungen oder technische Verbesserungen und die daraus
resultierenden Preisänderungen vor. An unseren Angeboten, Zeichnungen,
Berechnungsunterlagen und anderen Unterlagen behalten wir uns das
Eigentümer- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugängig
gemacht werden.
Lieferungen Liefertermine oder -fristen,
die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der
Schriftform. Die Lieferzeit beginnt nach Klärung aller
Ausführungseinzelheiten und Voraussetzungen, die wir zu erfüllen
haben. Durch höhere Gewalt, Rohstoffmangel, Ausfall von Zulieferern
oder andere wesentliche Einflüsse verursachte Betriebsstörungen - im
eigenen Betrieb oder auch von Zulieferbetrieben - befreien uns von der
Einhaltung der Lieferfristen. Schadensansprüche durch Nichteinhaltung
der Lieferfristen können nicht gestellt werden. Das Recht des Bestellers
zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Frist bleibt
unberührt.
Versand Der Versand erfolgt auf Rechnung und
in jedem Fall auf Gefahr des Bestellers ab Werk. Versand- und
Verpackungsart ist uns freigestellt und erfolgt mangels Weisung des
Bestellers nach unserem Ermessen. Eventuelle Versicherungen müssen vom
Besteller getragen werden. Nur auf besonderen Wunsch verpflichten wir uns,
die Waren des Bestellers gegen Transportschaden oder Verlust zu
versichern. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist, oder zwecks
Verwendung das Lager der Firma (wir) verlassen hat. Falls der Versand ohne
Verschulden der Firma (wir) unmöglich wird, geht die Gefahr mit der
Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller
über.
Gewährleistung Für die einwandfreie Ausführung und
Funktion der gelieferten Teile halten wir eine Gewährleistung von 24
Monaten auf Mängel und Fehler, die nachweisbar infolge schlechten
Materials, fehlerhafter Konstruktion oder ungenügender Fertigung schadhaft
wurden. Zur Vornahme der Gewährleistung hat der Besteller uns angemessene
Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
Die Haftung erstreckt sich ausschließlich auf die gelieferten Teile.
Eine weitere Haftung für irgendwelche Schäden, Ausfallzeiten oder andere
Kosten des Bestellers kann nicht übernommen werden. Unsere Gewährleistung
erlischt, wenn der Besteller das gelieferte Teil nicht innerhalb der
Garantiezeit zur Behebung der von uns anerkannten Mängel - während einer
angemessenen Frist - uns zur Verfügung stellt. Unsere Garantie erlischt
ebenfalls, wenn der Besteller nicht unverzüglich den Mangel meldet oder
aber von uns angebrachte Sicherungen oder Einstellplomben beschädigt. Für
unsachgemäße Eingriffe, falsche Bedienung, Nichtbeachten der
Einbauvorschriften oder Überlastung wird nicht
gehaftet.
Umtausch bestellter und gelieferter Waren Wir
weisen unsere Kunden darauf hin, dass bei Umtausch von bestellten und
gelieferten Waren der Kunde einen Eigenanteil von 70% des Warenwertes
zuzüglich Versand zu tragen
hat.
Haftungsbeschränkung Schadenersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsschluß, Gewährleistungsrecht und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen die Firma (wir), als auch gegen deren
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Preise
und Zahlungsbedingungen Es gelten die bei der Lieferung gültigen
Preise. Sie verstehen sich - auch bei Teillieferungen und Einsendungen -
ab Werk, ausschließlich Verpackung, die pauschal abgegolten wird. Der
Mindestrechnungsbetrag beträgt € 50,- zuzüglich Fracht und einer
Verpackungspauschale. Inland: Lieferungen im Inland erfolgen ab Werk
mit Paketdienst. Fracht und Verpackung werden jeweils nach Aufwand
berechnet. Ausland: Lieferungen ins europäische Ausland erfolgen je
nach Gewicht per Paketdienst, Spedition oder Post. Fracht und Verpackung
werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Lieferungen ins außereuropäische
Ausland erfolgen per Post oder Luftfracht. Fracht und Verpackung werden
nach Aufwand in Rechnung gestellt. Besondere vom Besteller gewünschte
Verpackungen werden extra berechnet.
Unsere
Zahlungsbedingungen Bei Barzahlung innerhalb 14 Tagen gewähren wir
2% Skonto. Bei Barzahlung nach 30 Tagen berechnen wir netto. Es gilt das
Rechnungsdatum. Bei verspäteter Zahlung werden - vorbehaltlich weiterer
Rechte - Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen
Landeszentral-Diskontsatz berechnet. Die Berechnung erfolgt zu jedem
angefangenen Monat mit Ablauf der
30-Tage-Frist.
Eigentumsvorbehalt Zur Erfüllung aller
Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder
künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten
Waren vor. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als
Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser
(Mit)-Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das
(Mit)-Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsgemäß
(Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit)-Eigentum
unentgeltlich. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange
er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind
unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn
widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im
eigenen Namen einzuziehen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich
benachrichtigen.
Erfüllungsort und
Gerichtsstand Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem
Vertrag ist der Sitz der Firma (Großwallstadt). Zuständiges Gericht ist
das Amtsgericht Aschaffenburg.
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